
- Kundenlogin
- INFOPORT Newsletter
- News
Terrorschutz: Aufwändig aber notwendig - Kommentar der Verkehrsrundschau
Die VerkehrsRundschau hat uns einen interessanten Artikel zum Thema zur VerfügungEva Hassa, Redakteurin - Verkehrsrundschau gestellt. Eva Hassa, Redakteurin:
"Wenn es um die Terrorismusbekämpfung geht, ist mit der Europäischen Union (EU) nicht zu spaßen. Zu spüren bekommen dies nun alle international tätigen Unternehmen in der Lieferkette – vom Hersteller, Lagerhalter, Spediteur und Zollagent bis hin zum Frachtführer, auf die ein ganzes Paket neuer und teurer Pflichten im Betrieb zukommt – Stichwort „Compliance“."Die VerkehrsRundschau hat uns einen interessanten Artikel zum Thema zur Verfügung gestellt. Eva Hassa, Redakteurin:
"Wenn es um die Terrorismusbekämpfung geht, ist mit der Europäischen Union (EU) nicht zu spaßen. Zu spüren bekommen dies nun alle international tätigen Unternehmen in der Lieferkette – vom Hersteller, Lagerhalter, Spediteur und Zollagent bis hin zum Frachtführer, auf die ein ganzes Paket neuer und teurer Pflichten im Betrieb zukommt – Stichwort „Compliance“."
"Eben diese Compliance, was so viel wie „vorschriftsmäßige Mitarbeit“ heißt, erwartet die EU von den Unternehmen im Kampf gegen den Terror. Waren bislang nur Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte, Länder verboten, sind durch die neuen EU-Verordnungen EG Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 nun auch Geschäftskontakte zu bestimmten Personen und Gruppen untersagt, insbesondere aus dem arabischen Raum, aber auch aus der EU und Deutschland.
Das hört sich simpel an, führt im Betriebsalltag aber zu deutlich mehr Aufwand und einer höheren Aufsichtspflicht. Anstatt den Unternehmen jedoch praktikable Regelungen an die Hand zu geben, habe sich der europäische Gesetzgeber für Aktionismus entschieden, kritisiert Zoll-Expertin Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV).
Auszubaden haben den übereilten Aktionismus wieder einmal die Unternehmen. Sie kämpfen nun nicht nur mit unpräzisen Listen, die ständig aktualisiert werden, sondern auch mit unklaren Formulierungen, was die nun zu treffenden Maßnahmen angeht. Denn die neuen Anforderungen sind zum Teil so vage formuliert, dass sie zwar großen Interpretations-Spielraum zulassen, andererseits auch hohe Rechtsunsicherheit schaffen.
Auf die leichte Schulter sollte ein Spediteur das Thema Compliance daher nicht nehmen. Denn wie so oft in der EU ist der deutsche Gesetzgeber wieder einmal vorgeprescht. Während andere EU-Staaten die neuen Verordnungen zum Teil noch nicht einmal umgesetzt haben, sieht das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) drakonische Strafen bei Verstößen vor: Schlimmstenfalls drohen einem Unternehmer bei vorsätzlichem Verstoß bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe bis zu 500.000 Euro. Selbst bei Fahrlässigkeit drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Widerstand ist also zwecklos. Wer als Spediteur im internationalen Warengeschäft tätig bleiben will, muss sich mit dem neuen Regelwerk auseinandersetzen, vor allem aber es umsetzen.
Eva Hassa
Redakteurin"
Nachtrag von active logistics 14.12.2006:
Unser System ist nach Tests, die wir Ihnen gerne vorlegen, dramatisch schneller, als die fremden Systeme, die im Artikel beschrieben sind. Die Compliance-Prüfung einer Adresse benötigt im Durchschnitt etwa 0,09 sec.
Zum Online Kommentar bei der VerkehrsRundschau
Im Fadenkreuz der Terrorfahnder - Artikel in der VerkehrsRundschau (PDF 334 KB)

