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Ab 01.01.2010 ändert sich das Umsatzsteuergesetz
Aufgrund der Änderungen im Umsatzsteuergesetz gibt es neue Regelungen bei der Berechnung der Mehrwertsteuer und Sie müssen zukünftig aus Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm bestimmte Leistungen in einer „Zusammengefassten Meldung“(ZM) beim Bundeszentralamt für Finanzen (BMZF) anmelden.
Sollten Sie internationale Geschäfte betreiben, Rechnungsempfänger im Ausland und im Freihafengebiet haben, oder Privatkundengeschäfte betreiben, dann sind Sie sicherlich in irgendeiner Form von den Änderungen betroffen.
Hierzu gibt es diverse Informationsquellen bei der o. g. Behörde oder im Internet, ein Beispiel finden Sie unter diesem Link.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall Detailfragen zum Thema mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer zuständige Finanzbehörde zu besprechen. Welche eventuell notwendigen Maßnahmen sich für Sie als m-ware-Anwender daraus ergeben, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Matrix.
Sollten Sie Hilfestellung bei der Anlage von Umsatzsteuer- Identnummern, Umsatzsteuerschlüsseln oder Konditionen benötigen oder feststellen, dass benötigte Daten nicht über die Fibu-Schnittstelle in der Buchhaltung ankommen, dann kontaktieren Sie uns bitte über unsere Hotline oder nutzen Sie das Kundenforum.
Mitarbeiter aus den jeweiligen Fachrichtungen werden Sie gerne unterstützen.

